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Luftfracht- und Sprengstofftransporte

ADR, Klasse 1, §20 SprenG

Wir gehören zu den wenigen Speditionen deutschlandweit, die Explosivstoffe transportieren dürfen.Sprengstoff-Transporte erfordern höchste Standards an Sicherheit und Sorgfältigkeit.

Bei der Verbringung innerhalb Deutschlands ist es u.a. Vorschrift, dass jeder Fahrer im Besitz eines Befähigungsscheins nach §20 SprengG sein muss, der ihn zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen legitimiert.

Wir bieten den eigens durchgeführten Transport sowie auch einen Begleitservice durch einen geschulten und befähigten Transportbegleiter. Auch auf diese Weise kann ein Transport durchgeführt werden.

Es genügt, wenn der Transport von einer Person mit der entsprechenden Legitimation begleitet wird. Wir stellen Ihnen den geschulten und befähigten Transportbegleiter zur Verfügung.

Hierzu bedarf es lediglich der kurzen, telefonischen Termin- und Ortsabsprache. Für Transitfahrten durch Deutschland, die ggf. die vorgeschriebene Lenkzeit eines Einzelfahrers überschreiten,
verfügen wir auch über Fahrpersonal mit den notwendigen Befähigungen.